Die HÖRSPIELWIESE KÖLN stiftet 2024 einen Preis für Kurzhörspiele.
Ausgezeichnet werden soll das beste Kurzhörspiel.
Zehn ausgewählte Kurzhörspiele sollen im Rahmen der HÖRSPIELWIESE KÖLN 2024 öffentlich vorgeführt werden.
Im Einzelnen gelten folgende Bestimmungen:
I. Die ersten drei Plätze des Kurzhörspielwettbwerbs der HÖRSPIELWIESE KÖLN werden wie folgt honoriert:
Platz: 750 Euro
Platz: 500 Euro
Platz: 250 Euro
Die sieben nicht dotierten Hörspiele (vgl. Ziffer III) erhalten ein Honorar in Höhe von 50 Euro.
Zur Einreichung berechtigt sind AutorInnen und andere Hörspiel-ProduzentenInnen.
Die eingereichten Werke dürfen nicht:
- kommerziell verwertet worden sein
- von Rundfunkanstalten produziert worden sein
- vor dem 30. September 2023 veröffentlicht worden sein
Ausdrücklich zugelassen zum Wettbewerb sind Kurzhörspiele, die von oder in Zusammenarbeit mit Hochschulradios produziert wurden.
JedeR EinreicherIn darf maximal eine Produktion mit einer maximalen Länge von 5 Minuten und einer Mindestlänge von 2 Minuten einreichen. Zugelassen ist auch eine einzelne Folge von Hörspielserien. Eine Mehrfacheinreichung ist ausgeschlossen.
Einreichungsschluss für den Wettbewerb ist der 21. Juli 2024.
Für die Teilnahme muss das Anmeldeformular ausgefüllt und das Hörspiel hochgeladen werden.
II.
Mit der Einreichung ihres Wettbewerbsbeitrags räumt der Einreicher der HÖRSPIELWIESE KÖLN alle erforderlichen Rechte an seiner Produktion ein, um die Produktion im Rahmen der HÖRSPIELWIESE KÖLN 2024 als Stream und öffentlich wiederzugeben und stellt ihn von Ansprüchen Dritter frei, die wegen dieser Nutzung etwa erhoben werden.
Die drei Gewinnerstücke sollen nach dem Wettbewerb auf dem Internetangebot der HÖRSPIELWIESE KÖLN zur öffentlichen Wiedergabe für mindestens drei Monate veröffentlicht werden. Für die Einbindung in die Homepage kommt der Anbieter "Soundcloud" zum Einsatz. Hierfür räumen die Einreichenden auch die Rechte ein, ihre Namen sowie ein Foto (frei von Rechten Dritter) auf dem Internetangebot der HÖRSPIELWIESE KÖLN auf Dauer zu veröffentlichen.
III.
Über die Zuerkennung des Preises entscheidet eine unabhängige Jury. Die Jury besteht aus drei Mitgliedern. Die VeranstalterInnen der HÖRSPIELWIESE KÖLN benennen die Jury-Mitglieder und legen den Vorsitz (eines der drei Jurymitglieder) fest.
Die Juroren und Jurorinnen dürfen keine Produktion in den Wettbewerb einreichen.
Die VeranstalterInnen der HÖRSPIELWIESE KÖLN treffen aus allen Einreichungen eine Vorauswahl von 10 Kurzhörspielen.
Die Jury erhält die maximal 10 vorausgewählten Kurzhörspiele anonymisiert. Titel und eine Kurzbeschreibung werden der Jury vorgelegt. Die Jury wird aus den 10 vorausgewählten Kurzhörspielen die drei SiegerInnen auswählen.
Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich. Die Jury-Mitglieder sind zur Stimmabgabe verpflichtet; die Jury trifft ihre Entscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit.
Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.